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Friedhof

Grab und Bestattung

Unsere Friedhöfe befinden sich an der Allee- u. an der Bielefelder Straße.
Für viele Menschen ist es beruhigend, bereits zu Lebzeiten zu wissen, wo ihr Platz nach dem Tode sein wird.
Diese Seite soll Ihnen anhand einiger Kurzerläuterungen einen Überblick über die möglichen Bestattungs- und Grabarten auf den von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle verwalteten Friedhöfen geben..

Erd- und Feuerbestattung

Grundsätzlich wird zwischen Erd- und Feuerbestattungen unterschieden.

Die Erdbestattung ist die traditionelle Form der Bestattung. Hierbei wird der Körper des Verstorbenen in einem Sarg der Erde übergeben. Die Bestattung kann in einem Wahl- oder Reihengrab erfolgen. Anonyme Bestattungen gibt es auf kirchlichen Friedhöfen nicht; allerdings bieten wir alternativ dazu Rasen-Reihen- und Rasen-Wahlgräber (für Erd- und Feuerbestattung) an. Vorschrift ist hier, dass eine Grabplatte aufgelegt wird. Benannt werden muss der Vor- und Zuname sowie Geburts- und Todestag. Eine Pflege durch die Nutzungsberechtigten fällt hier nicht an.

Manche Menschen bevorzugen hingegen die Feuerbestattung (Urnenbestattung).  In der Regel sind diese günstiger als eine Erdbestattung. Der Sarg wird mit dem Verstorbenen in einer Feuerbestattungsanlage (Krematorium) eingeäschert. Die Aschenreste, die in eine Urne gefüllt werden, können in speziellen Urnengrabstätten, aber auch in Grabstätten für Erdbestattungen beigesetzt werden.

Was heißt Ruhe- und Nutzungszeit?

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden kann. Auf den Haller Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 25 Jahre; bei einem Neuerwerb einer Grabstätte wird diese für 30 Jahre erworben. Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Verlängerungen des Nutzungsrechtes sind nur bei Wahlgrabstätten auf Antrag möglich.

Friedhofssatzungen

Sollten Sie weitere Informationen zu der Haller Satzungen wünschen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese hier einzusehen:
– Friedhofsgebührensatzung
– Link zur neue Friedhofsgebührensatzung ab 18.07.2020
Link zur Friedhofssatzung vom 12.05.2020

Link zur Grabmal und Bepflanzungssatzung-2016

Wir sind für Sie da

Natürlich können wir im Internet nicht alle Fragen im Detail erläutern. Unsere MitarbeiterInnen sind aber gerne für weitere Auskünfte da – oder kommen Sie doch zu uns.

 

Friedhofsverwalter:
Herr Pätzold

 

 

 

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle
Martin-Luther-Str. 7
33790 Halle
Tel.: 05201/3086
FAX: 05201/16020
Handy: 0171/3268173
E-Mail: hal-kg-halle@kk-ekvw.de