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Jugendausschuss

Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Eltern, liebe Gemeindemitglieder,

der Jugendausschuss vertritt die Anliegen der Kinder und Jugendlichen unserer Gemeinde, schafft Rahmenbedingungen, um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und trifft Entscheidungen sowohl in Bezug auf aktuelle Fragestellungen als auch für die Zukunft. Manche Entscheidungen können nur vom Personal- und Finanzausschuss oder vom Presbyterium* entschieden werden. Dann bereitet der Jugendausschuss nach eingehender Vorarbeit und Diskussion Vorschläge (sogenannte Beschlussvorlagen) vor.

Im März 2020 wurde das aktuelle Presbyterium* für vier Jahre gewählt. Anschließend formierte sich der aktuelle Jugendausschuss:

Stimmberechtigte Mitglieder

Astrid Babenhauserheide, Presbyteriumsmitglied

Bernd Eimterbäumer, Pastor

Daniela Spies, Jugendreferentin

Florian Schirmbeck, Stellvertr. Jugendausschussvorsitzender, Presbyteriumsmitglied

Jonas Schlingmann, Jugendvertreter

Lea Brinkmann, Presbyteriumsmitglied

Monika Karpf, Presbyteriumsmitglied

Peter Hartel, Jugendausschussvorsitzender, Presbyteriumsmitglied

Tim Henselmeyer, Pastor

Weitere Mitglieder und oft anwesende Gäste:

Martin Kralemann, Jugendreferent

Nicolai Hamilton, Pastor, Presbyteriumsmitglied

Astrid Hartel, Verwaltung Jugendarbeit

Jana Ruhe, Synodaljugendreferentin des Ev. Kirchenkreises Halle

Axel Schlüter, Vorsitzende des Fördervereins Jugendarbeit

Wir sind immer offen für Kritik, Anregungen, Wünsche und konkrete Ideen. 

Ihr könnt mich bzw. Sie können mich per Mail unter peter.hartel@ekvw.de erreichen.

Herzliche Grüße

Peter Hartel
(Jugendausschussvorsitzender)

 

PS: Die nächste Presbyteriumswahl ist im Frühjahr 2024.
Informationen dazu unter Häufige Fragen zum Presbyteramt

* Das Wort „Presbyter“ ist bereits in den frühen Christengemeinden einige Jahre nach Jesus Tod entstanden und bezeichnete ein Leitungsamt in der Christengemeinde. Aus diesem Wort entstand später auch das Wort „Priester“.
Heute sind die Presbyterinnen und Presbyter gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinde und bilden mit den Ortspfarrern die Kirchengemeindeleitung. In anderen Regionen Deutschlands werden statt Presbyterium beispielsweise die Begriffe Kirchengemeinderat oder Kirchenvorstand verwendet.