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Sie suchen einen Kontakt zur Kirchengemeinde Halle, oder haben eine ganz spezielle Frage? In dieser Rubrik möchten wir Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit kirchlichen Themen geben und Ihnen den Weg zu Ihrem Ansprechpartner unserer Gemeinde weisen. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, zögern Sie bitte nicht, mit uns (Gemeindebüro oder Pfarrteam) Kontakt aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
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Was tun, wenn...
Taufe
Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling auch in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht.
Am einfachsten ist es, wenn Sie Kontakt zu unserem Gemeindeamt oder Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin aufnehmen und den Termin mit ihm / mit ihr hinsichtlich Taufe abstimmen. Grundsätzlich werden in der St. Johanniskirche am 2. und 4. Sonntag im Monat Taufgottesdienste gefeiert; auch am 3. Samstag im Monat. In den Bezirken Hörste, Bokel, Kölkebeck und Künsebeck sprechen Sie bitte den dortigen Pfarrer an.
Zur Taufe gehören Paten, die stellvertretend mit den Eltern die christliche Erziehung übernehmen und das Kind darin begleiten.
Alle getauften Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören können Paten werden. Evangelische Christen müssen konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können. Wenn mehrere Paten vorgesehen sind, muss mindestens einer evangelischen Glaubens sein.
Zuweilen kommt es vor, dass Eltern mit der Taufe Ihres Kindes auch die Kirchliche Trauung wünschen. Das Ja zu ihrem Kind ist das bewusste Ja noch einmal zueinander. Hier eine gemeinsame Feier anzusprechen ist ohne Probleme möglich.
Konfirmation
Die Konfirmation ist ein wichtiges Ereignis im Leben der Jugendlichen. Einerseits wird den Jugendlichen der Segen Gottes persönlich zugesprochen; aber sie selbst beginnen zu formulieren, was sie glauben und wie sich der eigene Glaube ausdrückt. Die Konfirmation ist so gesehen der Rückverweis auf die Taufe.
Mit der Konfirmation wird u.a. auch das Recht zugesprochen, in eigener Verantwortung in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden.
Die Konfirmandenzeit erstreckt sich über 1,5 Jahre. Vorrangiger Unterrichtstag ist der Dienstag. In der Regel findet die Anmeldung der neuen Katechumenen am 2. Dienstag nach den Sommerferien um 15 Uhr im Martin-Luther-Haus, Lettow–Vorbeck-Str. 5, 33790 Halle für die Stadtbezirke und Hörste / Bokel / Kölkebeck statt. Im Pfarrbezirk Künsebeck erfolgt die Anmeldung am 2. Montag nach den Sommerferien nachmittags im Pfarrhaus sowie am 2. Dienstag nach den Ferien vormittags.
In der Regel besuchen die Jugendlichen der 7 und 8. Klassen den Konfirmandenunterricht.
Achten Sie bitte auch auf die Mitteilungen in der Tagespresse oder fragen Sie ganz einfach telefonisch im Gemeindeamt 3086 oder bei Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin nach.
In jedem Jahrgang sind Jugendliche, die noch nicht getauft sind. Das ist kein Hinderungsgrund, am Konfirmandenunterricht teilzunehmen. Die Taufe wird dann kurz vor der Konfirmation erfolgen.
Hochzeit
Bei der Kirchlichen Trauung erbitten wir Gottes Segen für zwei Menschen, die sich in Ihrer Ehe unter Gottes Verheißung stellen wollen. Wir freuen uns über Paare, die diesen Schritt bewusst gehen und wollen gern helfen, dass dieser Tag in besonders schöner Erinnerung bleibt.
Vorraussetzung für eine Kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft beider Eheleute in der evangelischen Kirche. Unsere kirchliche Trauung setzt die standesamtliche voraus, so dass wir nur Paare trauen, die auch zuvor standesamtlich geheiratet haben.
Am einfachsten ist es, wenn Sie direkt zu der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer Kontakt aufnehmen, der/die für Ihren Bezirk zuständig ist und auch beim Gemeindeamt Ihren gewünschten Termin vereinbaren.
Auf jeden Fall sollten Sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Pastor absprechen. In der stillen Woche vor Ostern und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Besonderer Blumenschmuck ist natürlich möglich. Sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Küsterin der Kirche und klären Sie mit ihr Details. Sollten Sie besondere musikalische Wünsche haben, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Pastor oder die zuständige Pastorin und an unseren Kantor KMD Martin Rieker, bzw. den Organisten. Nicht alle Musikwünsche können wir berücksichtigen. Wir befinden uns in der Kirche und möchten uns mit der Musik auch bewusst von anderen Orten unterscheiden.
Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann eine Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin und eines katholischen Pfarrers gefeiert werden. Eine solche Trauung wird „ökumenisch“ genannt. Kirchenrechtlich ist es etwas komplizierter. Der Gottesdienst wird entweder nach der evangelischen Ordnung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder nach katholischer Ordnung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin gefeiert.
Falls ein Partner keiner Kirche angehört, so gibt es die Möglichkeit eines Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung. So nehmen wir ernst, dass dem einen Partner an der Bitte um den Segen Gottes für den gemeinsamen Weg etwas gelegen ist.
Wir wollen auch gern besondere Feste wie Goldene Hochzeiten begleiten. Allerdings benötigen wir dafür die direkte Ansprache. Melden Sie sich bitte in unserem Gemeindeamt.
Tod/Beerdigung
Der Tod stellt die Grenze des Lebens dar. Als Christen glauben wir, dass Gott in seiner Liebe stärker ist als diese Grenze und uns Hoffnung über den Tod hinaus auf ewiges Leben gewährt. Das bezeugen wir an den Gräbern. Das ist unser Trost im Leben und im Sterben.
Die Kirchengemeinde Halle unterhält einen eigenen Friedhof. Unsere Friedhöfe sind Orte des Gedenkens, aber auch Orte der Verkündigung unserer Auferstehungshoffnung.
Wenn Sie einen Menschen verloren haben, ist der erste Kontakt zunächst der Bestatter. Er setzt sich mit dem zuständigen Pfarrer / Pfarrerin in Verbindung.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie ihren Pfarrer / Ihre Pfarrerin um Rat, und äußern Sie Ihre Wünsche.
Wer aus der Kirche austritt erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diese Entscheidung respektieren wir und können deshalb keine kirchliche Trauerfeier anbieten. Aber in diesem Fall ist auch eine Andacht zuhause für unsere Gemeindeglieder möglich.
Die Kosten für die Bestattungen sind in einer gesonderten Gebührenordnung festgehalten. Unsere Friedhofsverwaltung in unserem Gemeindeamt gibt Ihnen gern darüber Auskunft. Falls Sie Fragen zu Gebühreneinzug haben, wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame Amt der Kirchenkreise Gütersloh / Amt mit der Telefonnummer: (05241) 234-850
Trauer- und Sterbebegleitung
Die seelsorgerliche Begleitung von Trauernden und Sterbenden ist Ausdruck unseres gelebten Glaubens. Eine Gruppe um Pastor i.R. Schulz und Frau Grefe ist in der vergangenen Zeit entstanden, um trauernde Menschen zu begleiten. Gern können Sie bei Frau Grefe unter Telefon (05201) 16594 nachfragen.
Auch eine Hospizgruppe gibt es seit geraumer Zeit in Halle. Kontaktperson ist hier Thomas Kremer, Telefon (05201) 5616.
Wiedereintritt
Wir freuen uns, wenn Sie den Kontakt zu uns suchen, um wieder in die Kirche einzutreten.
Sie können einmal die Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Gemeinde ansprechen, um einen Gesprächstermin auszumachen.
Auch ist es möglich, über die Wiedereintrittsstelle in der Superintendentur bei Superintendent Hempelmann einen zweiten Weg „in die Kirche“ zu beschreiten. Weitere Informationen zu dieser Einrichtung finden Sie im Bereich "Service" auf der Website des Kirchenkreises Halle unter www.kirchenkreis-halle.de.
Für den Wiedereintritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Falls Sie Ihre Austrittsbescheinigung noch vorliegen haben, wäre das auch hilfreich. Die Aufnahme erfolgt in der Regel im Anschluss an einen Gottesdienst.
Spenden
Sie wollen die Arbeit der Ev. Luth. Kirchengemeinde Halle unterstützen? Darüber freuen wir uns!
Die Kontonummer lautet: 1396 bei der KSK Halle, BLZ 480 515 80.
Gern stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Bitte schreiben Sie den Verwendungszweck auf den Überweisungsträger.
Neu zugezogen?
Im Namen unserer Kirchengemeinde heißen wir Sie herzlich willkommen. Die Anstrengungen des Umzugs liegen nun hoffentlich hinter Ihnen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich in der neuen Umgebung nun bald wohl fühlen, dass Sie gute Nachbarn finden.
Dass die Zeit hier eine gute Zeit wird, dazu möchten auch wir beitragen. Unserem Gemeindebrief können Sie entnehmen, was wir tun. Ein Wohnungswechsel ist in vieler Hinsicht ein Neuanfang. Vielleicht bietet er auch Gelegenheit, mit der Gemeinde einen Neuanfang zu machen.
Im Stadtbezirk ist es üblich, dass wir uns Ihnen durch einen Kreis von Ehrenamtlich Mitarbeitenden vorstellen. Es wird in der ersten Zeit nach Ihrer Meldung von Seiten der ev. Kirchengemeinde jemand Kontakt aufnehmen uns Sie besuchen. Gern können Sie aber auch die Angebote der Gemeinde im Gemeindeamt erfragen.
Pflege- und Beratungsdienste
Seit Anbeginn der Kirche gehört die Diakonie zu dem Kennzeichen christlicher Gemeinden. Dieses Diakonische Arbeitsfeld hat sich in all den Jahren verständlicherweise verändert.
Es gibt in unserer Gemeinde diakonische Projekte wie den Handwerkerpool u.a. Sie basieren auf ehrenamtlicher Basis.
Professionelle Hilfe im Pflegerischen Bereich und auch im Beratungsbereich erfahren Sie durch die Diakonie im Kirchenkreis Halle e.V. Ob Schwangerschaftskonfliktberatung, Familien und Erziehungshilfe, ob häusliche Pflege durch unsere Diakoniestation (Tel. ??)
Sprechen Sie uns an, wir sind gern für Sie da!
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